Förderkriterien
Was wird gefördert?
Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks können Stipendien, Unterstützung für Studienaufenthalte im Ausland oder von auswärtigen Studierenden auf dem Bremer Campus, Zuschüsse für wissenschaftliche Publikationen, zu Investitionen und Veranstaltungen oder für Forschungsprojekte und Drittmittelanträge gewährt werden. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, ist auch eine Unterstützung im Bereich der Lehre denkbar. Es können ferner Anträge auf Komplementärfinanzierung oder Erweiterung eines Vorhabens gestellt werden. Gefördert werden sowohl Einzelpersonen als auch Gruppenvorhaben.
Die Stiftung fördert schwerpunktmäßig - in der Satzung heißt es "insbesondere" - Projekte vom Campus der Universität Bremen. Siehe auch weitere Erläuterungen dazu bei der Frage zu Bremen.
Grundsätzlich
Jede Förderung muss sich mit der Satzung der Stiftung im Einklang befinden. Der entscheidende § 2, Absatz (3), an dem sich jede Unterstützung ausrichtet, lautet:
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Forschung und Lehre an der Universität Bremen einschließlich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf den Gebieten des Umwelt- und Ressourcenschutzes, des Klimawandels und des Klimaschutzes sowie der erneuerbaren Energien und inhaltlich verwandter Forschungs- und Lehrgebiete. Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks können insbesondere Stipendien, Zuschüsse für wissenschaftliche Publikationen und Veranstaltungen, für Forschungsprojekte und Drittmittelanträge gewährt werden.
Welche inhaltlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Voraussetzung für eine Förderung ist die plausible Darlegung, dass die Forschungsergebnisse zu einer Umweltentlastung führen oder einen Beitrag zum Schutz bzw. Erhalt von Ressourcen leisten. Förderfähig sind auch Vorhaben, die zum Klimaschutz beitragen oder Ergebnisse für die Anpassung an den Klimawandel durch die bearbeiteten Themen liefern. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Fördervorhaben zur Zielstellung einer nachhaltigen Entwicklung passen müssen.
Anwendungs- und Praxisnähe sollten gewährleistet sein.
Der Hinweis auf Erderkundung, auf Datenermittlung, Messen, Steuern oder Regeln in den oben genannten Forschungs- und Lehrgebieten reicht als Förderbegründung nicht aus.
Ist etwas von der Förderung ausgeschlossen?
Ausdrücklich ausgenommen von jedweder Förderung sind:
- Aktivitäten, die militärischen oder Zwecken der Kriegsführung dienen bzw. unmittelbar dienen können,
- Atomenergieforschung und Forschung zur Nutzung der Kernenergie in jeder Form,
- Satelliten- und Weltraumforschung,
- Meeresexplorationsforschung,
- Forschung im Kontext Geo-Engineering,
- Technologien, die geeignet sind, den Treibhauseffekt zu verstärken,
- Forschung, die sich primär auf den Einsatz fossiler Energieträger bezieht bzw. durch die der Einsatz fossiler Energieträger auch unter Klimaschutzgesichtspunkten ermöglicht werden soll.
Wie stelle ich einen Förderantrag? Gibt es Fristen? Werde ich beraten?
Anträge können jederzeit gestellt werden. D.h. es gibt keine Fristen, die von Antragstellenden einzuhalten sind.
Ein Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn er über das vollständig ausgefüllte und auf dieser Webseite bereitgestellte Formular an die Stiftung gerichtet wurde.
Die Stiftung bevorzugt die Beantragung im Wordformat.
Das entsprechende Formular kann auf dieser Seite heruntergeladen werden. Durch Aktivierung des Bearbeitungsmodus ist ein Ausfüllen in den vorgegebenen Feldern möglich.
In jedem Fall ist eine elektronische Übersendung des Projektantrags erforderlich. Es erleichtert die Entscheidung, wenn neben dem Antrag auch Dokumente wie ein kurzer CV u.ä. beigefügt werden.
Ergänzend bieten wir online einen Projektantrag, der ausgefüllt und direkt von dieser Seite abgeschickt werden kann. Die Antragstellenden erhalten eine Kopie per E-Mail.
Die Stifterin und der Stifter sind gern bereit, durch vorherige Kontaktaufnahme die Chancen auf eine Förderung grundsätzlich im Vorfeld abzuklären und eine Antragsberatung vorzunehmen. Die Anfrage kann auch telefonisch an uns gerichtet werden.
Ist noch genug Geld im Fördertopf für mein Projekt?
Es kann sehr gut sein, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Das variiert sehr, so dass hier keine Regel angegeben werden kann. Die Finanzübersicht, die wir auf der Internetseite monatlich aktualisiert veröffentlichen, gibt keinen eindeutigen Hinweis, denn oft sind Mittel bereits gebunden, aber noch nicht abgerufen. Deshalb empfiehlt es sich, kurz nachzufragen, ob noch eine Chance auf Unterstützung besteht, bevor der Antrag geschrieben wird. Dies kann mit einer E-Mail erledigt werden und erspart möglicherweise eine aussichtslose Anstragstellung.
Ihr Projekt hat bereits begonnen oder steht kurz bevor?
Nur in sehr gut begründeten Ausnahmen kann ein Vorhaben unterstützt werden, das bereits begonnen hat. Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung unbedingt an die Stiftung, um vorab zu klären, ob überhaupt eine Förderung möglich ist.
Wenn Sie einen Antrag stellen, sollte zwischen dem Eingang der Projektanfrage und dem offiziellen Beginn mehr als ein Monat liegen, denn auch die Gremien der Stiftung benötigen für ihre Entscheidung etwas Zeit.
Muss das Vorhaben in Bremen stattfinden?
Es gibt in der Regel zwei Möglichkeiten:
- Das Vorhaben findet auf dem Campus der Universität Bremen statt.
- Das Vorhaben geht vom Campus der Universität Bremen aus und wird irgendwo auf der Welt durchgeführt.
Aufgrund der relativ geringen Größe der Stiftung und aufgrund der Vorgaben aus der Satzung hat das Kuratorium entschieden, lediglich Projekte zu fördern, die in einem Bezug zum Campus der Universität Bremen, idealiter zur Universität selbst stehen bzw. von ihr initiiert und an ihr betreut werden.
Wer entscheidet über die Mittelvergabe?
Das Kuratorium der KELLNER & STOLL-STIFTUNG FÜR KLIMA UND UMWELT entscheidet über die Vergabe der Mittel. Das Abstimmungsverfahren innerhalb des Kuratoriums kann auch elektronisch durchgeführt werden, so dass Beschlüsse jederzeit und vor allem zeitnah möglich sind.